Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich und Veranstalter

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf von Eintrittskarten und die Teilnahme an und den Besuch von Sportveranstaltungen der Hertener Löwen.

Veranstalter ist der Verein

Hertener Löwen e. V.

Ulmenstraße 7

45661 Recklinghausen

Telefon: +49 1609 7227365

E-Mail: Info@Hertener-Loewen.de

Webseite: hertener-loewen.de

Sitz des Vereins: Herten

Impressum: https://hertener-loewen.de/impressum

Der Verein wird gemäß § 7 (1) seiner Satzung durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Schatzmeister gesetzlich vertreten. Aktuell sind dies:

Registergericht: Amtsgericht Recklinghausen

Registernummer: VR 2023

Vereinskennziffer: 3405039

USt.-ID: DE 225 401 145

Beim Kauf von Eintrittskarten ist der Verein Hertener Löwen e. V. ihr Vertragspartner.

§ 2 Bild-, Video- und Tonaufnahmen

Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine öffentliche Sportveranstaltung. Bei dieser werden von den Hertener Löwen, ggf. der Presse und weiteren Dritten Bild-, Video- und Tonaufnahmen gefertigt. Die Hertener Löwen dürfen diese Aufnahmen von Ihnen erstellen, vervielfältigen, bearbeiten, veröffentlichen und weitergeben, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein. Die Hertener Löwen können diese Befugnisse auch auf Dritte übertragen.

Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse der Hertener Löwen an der Dokumentation der Spiele, der Werbung um Zuschauer, Mitglieder und Sponsoren sowie am Marketing gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sowie § 23 (1) Nr. 3 Kunsturhebergesetz (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie). Zudem sind die Hertener Löwen gemäß den Teilnahmebedingungen der 1. Basketball-Regionalliga West verpflichtet, den Spielverlauf auf Video zu dokumentieren.

Ihren Grundrechten und Grundfreiheiten wird dadurch Rechnung getragen, dass die Hertener Löwen keine Aufnahmen veröffentlichen, die für Sie nach vernünftigem Ermessen peinlich, herabsetzend, entwürdigend oder anderweitig schädlich sein könnten oder die Sie im Zustand der Hilflosigkeit oder in anstößiger oder sexualisierter Weise zeigen. Aufnahmen in sensiblen Bereichen wie Toiletten oder Umkleidekabinen sind selbstverständlich tabu.

Sie können jederzeit die Entfernung einer veröffentlichten Aufnahme verlangen, die Hertener Löwen werden dem nachkommen, wenn keine zwingenden oder überragenden Gründe oder Interessen entgegenstehen. Sofern die Veröffentlichung nicht im Zuständigkeitsbereich der Hertener Löwen erfolgt ist (also bspw. nicht auf der Homepage oder den Social-Media-Kanälen der Löwen), muss der Widerspruch gegen die Veröffentlichung an den jeweils Zuständigen gerichtet werden.

Die Presse kann sich bei ihrer Tätigkeit auf öffentlichen Veranstaltungen zudem auf die in Art. 5 GG garantierte Pressefreiheit stützen.

Sofern Sie die Veröffentlichung von Aufnahmen von Ihnen präventiv vermeiden wollen, mögen Sie die Mitarbeiter der Hertener Löwen auf der Veranstaltung diesbezüglich ansprechen, soweit praktikabel werden die Hertener Löwen dem Wunsch nachkommen.

Bitte beachten Sie zusätzlich auch unsere Datenschutzerklärung für den Eintrittskartenverkauf und Sportveranstaltungen.

§ 3 Verhalten auf der Veranstaltung

  1. Grundsätzlich hat sich bei den Veranstaltungen der Hertener Löwen jedermann so zu verhalten, dass weder andere Menschen noch Gegenstände von bedeutendem Wert gefährdet, beschädigt oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden.
  2. Jedermann hat die Anweisungen der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Hertener Löwen und des Ordnungsdienstes („Security“) zu befolgen, dies gilt insbesondere auch für Durchsagen des Hallensprechers. Zudem sind Anweisungen von Polizeibeamten und Rettungskräften zu befolgen, wenn diese in dienstlicher Eigenschaft auf der Veranstaltung tätig werden.
  3. Die Treppen der Tribünen sowie alle markierten Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
  4. Während des Spiels dürfen sich keine Zuschauer auf dem Spielfeld und im Raum von zwei Metern um das Spielfeld aufhalten. Zudem dürfen sich vor und während des Spiels Zuschauer nicht am Kampfgericht und im Mannschaftsbankbereich aufhalten, dies gilt auch in den Viertelpausen und in der Halbzeitpause.
  5. Zu jeder Zeit ist Zuschauern das Betreten der Umkleiden und der Flure zu den Umkleiden (Kabinengänge) verboten. Allen Personen, die nicht für die Hertener Löwen tätig sind, ist das Betreten der Lager- und Technik-Räume sowie der abgesperrten Flure und Gebäudeteile untersagt.
  6. Innerhalb der Gebäude, in denen die Veranstaltung stattfindet, gilt ein absolutes Rauchverbot. Zudem gilt gemäß § 3 (1) Sätze 1 und 2 Nichtraucherschutzgesetz NRW ein absolutes Rauchverbot auf dem gesamten Gelände von Bildungseinrichtungen wie der Rosa-Parks-Schule – also auch außerhalb der Gebäude – auch bei nichtschulischen Veranstaltungen wie einem Basketballspiel. Bei Veranstaltungen, die nicht unter diese Vorschrift fallen, ist das Rauchen außerhalb des Gebäudes gestattet, sofern der Grundstückseigentümer nichts Gegenteiliges festgelegt hat, Nichtraucher nicht belästigt werden und der anfallende Abfall, insbesondere die Zigarettenkippen, ordnungsgemäß entsorgt werden.
  7. Das Anfertigen von Bildern, Video- und Tonaufnahmen für kommerzielle Zwecke ist nur mit Zustimmung der Hertener Löwen erlaubt.
  8. Die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, insbesondere der reguläre Ablauf des Basketballspiels, darf nicht gestört werden. Es dürfen keine Gegenstände auf das Spielfeld oder andere Personen geworfen werden.
  9. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
  10. Das Beleidigen und Verunglimpfen anderer Personen und die Anwendung körperlicher Gewalt sowie die Drohung mit Gewalt sind verboten. Ebenso ist es nicht gestattet, andere Personen zu solchen Handlungen anzustacheln oder zu provozieren.
  11. Jede Form von extremistischer, rassistischer, xenophober, sexistischer, gewaltverherrlichender oder verfassungsfeindlicher Propaganda wird in keinster Weise geduldet.
  12. Es ist verboten, durch das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken oder durch paramilitärisches Auftreten Gewaltbereitschaft zu vermitteln oder andere einzuschüchtern. Gewöhnliche Fankleidung gilt nicht als Uniform.

§ 4 Verbotene Gegenstände

  1. Das Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich verboten. Als gefährlich gelten Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind.
  2. Verboten ist zudem das Mitführen von alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln, Cannabis/Haschisch/Marihuana, Spraydosen, Feuerwerk und anderen Formen von Pyrotechnik, Laserpointern und Behältern aus splitterndem Material.
  3. Die Benutzung von mechanischen, gasbetriebenen oder elektronischen Lärminstrumenten, Tröten, Vuvuzelas, Megafonen und vergleichbaren Gegenständen ist nicht erlaubt. Musikinstrumente wie beispielsweise Trommeln dürfen benutzt werden, wenn dadurch niemand ernsthaft belästigt wird und der Spielablauf nicht gestört wird. Zudem darf die Verständlichkeit der Durchsagen des Hallensprechers nicht beeinträchtigt werden. Die Beurteilung, ob ein Musikinstrument überhaupt zulässig ist und ob seine Verwendung störend ist, liegt allein im Ermessen der haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter der Hertener Löwen bzw. des von den Hertener Löwen beauftragten Ordnungsdienstes („Security“).
  4. Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008¹ (CLP-Verordnung) zu kennzeichnen sind, dürfen nicht mitgeführt werden. Die CLP-Verordnung dient der Umsetzung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in europäisches Recht. Eingestufte Stoffe tragen als Kennzeichnung ein schwarzes Piktogramm, das die jeweilige Gefahr anzeigt, in einem auf der Spitze stehenden roten Quadrat, wie die nachstehend abgedruckten Symbole: Erlaubt sind Hygieneartikel wie bspw. Handdesinfektionsmittel in geringer Menge.
  5. Es ist verboten, Gegenstände am Körper zu tragen oder mitzuführen, die zur Identitätsverschleierung geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet sind, eine zu Zwecken der Verfolgung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit durchgeführte Feststellung der Identität zu verhindern.

¹ Vollständiger Titel: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

§ 5 Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, können Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, in diesem Fall müssen Sie das Gelände, auf dem die Veranstaltung stattfindet, unverzüglich verlassen. Das Eintrittsgeld wird in diesem Fall nicht zurückerstattet und ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
  2. Bei kleineren Verstößen kann zunächst eine Verwarnung ausgesprochen werden, bei wiederholtem Verstoß erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung. Ob ein Verstoß den sofortigen Ausschluss rechtfertigt, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Hertener Löwen.
  3. Ein Ausschluss von der Veranstaltung ist ebenfalls zulässig, falls Sie unter Ausfallerscheinungen leiden, die auf einen Alkohol- oder Drogenrausch schließen lassen.
  4. Wenn Sie im Veranstaltungsgebäude oder auf dem dazugehörenden Gelände einen Schaden verursachen, der den Hertener Löwen von der Stadt Herten als Eigentümerin in Rechnung gestellt wird, müssen Sie den Hertener Löwen diese Kosten ersetzen.
  5. Wenn Sie durch einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Deutschen Basketball-Bund e. V., dem Westdeutschen Basketball-Verband e. V. oder einem vergleichbaren Verband Anlass zur Verhängung einer Konventionalstrafe gegen die Hertener Löwen geben, so müssen Sie den Hertener Löwen diese Kosten ersetzen. Anlässe für die Verhängung einer solchen Konventionalstrafe sind unter anderem das Stören des Spielablaufes, beispielsweise durch das Laufen auf das Spielfeld oder das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld, ferner die Beleidigung von Schiedsrichtern, Kommissaren, Spielern, Trainern, Mannschaftsbegleitern, Kampfrichtern oder anderen Spielbeteiligten oder der körperliche Angriff auf diesen Personenkreis.

§ 6 Verkauf von Eintrittskarten

Eintrittskarten werden einerseits im Internet unter https://tickets.hertener-loewen.de/ und andererseits am Eingang zur Veranstaltung verkauft, sofern nach dem Vorverkauf im Internet noch Plätze verfügbar sind.

Die Internetseite https://tickets.hertener-loewen.de/ bietet eine Übersicht der Veranstaltungen und der pro Veranstaltung erwerbbaren Ticketkategorien und Preise. Durch einen Klick auf das „+”-Symbol einer Ticketkategorie und dem anschließenden Klick auf „Zum Warenkorb hinzufügen“ werden die gewählten Eintrittskarten in den virtuellen Warenkorb gelegt und für 30 Minuten reserviert. Die Auswahl von Eintrittskarten kann mit dem „-“-Symbol korrigiert werden.

Diese Reservierung im Warenkorb ist für beide Seiten unverbindlich, der Inhalt des Warenkorbes kann jederzeit durch die entsprechenden Bedienelemente der Internetseite korrigiert werden. Im regulären Betrieb sollte es möglich sein, einmal reservierte Eintrittskarten innerhalb des 30-Minuten-Zeitraums zu erwerben, aufgrund von technischen Störungen kann es aber auch vorkommen, dass dies nicht möglich ist, daher kann aus der Reservierung allein kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Mit dem Klick auf „Zur Kasse“ oder „Fortfahren“ kann der Kaufprozess eingeleitet werden. Hierzu werden die persönlichen Daten des Bestellers und die Namen aller Personen, für die eine Eintrittskarte gekauft wird, vom System abgefragt. Sofern nicht nur kostenfreie Eintrittskarten oder Reservierungen im Warenkorb liegen, erfolgt im nächsten Schritt die Abfrage der Zahlungsdaten.

Schlussendlich wird die Übersicht der Bestellung mit allen Daten, Ticketkategorien und Preisen noch einmal zur Kontrolle angezeigt. Hier besteht die letztmalige Möglichkeit, die Bestellung zu korrigieren. Hierzu klickt man auf „Tickets hinzufügen oder entfernen” um den Warenkorb zu verändern, oder auf „Bearbeiten“, um Zahlungs-, Rechnungs- oder Kontaktinformationen zu korrigieren.

Sind alle Daten korrekt, kann die Bestellung mit Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ abgeschlossen werden. Befinden sich nur kostenfreie Eintrittskarten oder Reservierungen im Warenkorb, so lautet die Beschriftung „Anmeldung abschicken“.

Mit dem Absenden der Bestellung geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Hertener Löwen können dies durch Zusenden der elektronischen Eintrittskarte bzw. der Reservierungsbestätigung annehmen, womit ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.

Die Eintrittskarten werden als elektronische Eintrittskarten im PDF-Format ausgestellt und an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse verschickt. Zudem ist ein Abruf über die Internetseite möglich. Die elektronische Eintrittskarte muss am Eingang zur Veranstaltung vorgelegt werden, wahlweise als Ausdruck oder auf dem Bildschirm eines Mobilgerätes.

§ 7 Rabattierte Eintrittskarten

Sofern in einer Ticketkategorie Vergünstigungen für einen gewissen Personenkreis wie bspw. Schüler, Studenten, Rentner oder Schwerbehinderte gewährt werden, muss ein entsprechender Nachweis wie bspw. ein Schülerausweis auf der Veranstaltung mitgeführt und am Eingang unaufgefordert vorgezeigt werden.

Vergünstigungen aufgrund der Mitgliedschaft bei den Hertener Löwen sind auf eine Eintrittskarte pro Mitglied pro Veranstaltung beschränkt, diese Eintrittskarte kann nur vom Mitglied persönlich genutzt werden. Der elektronische Mitgliedsausweis der Hertener Löwen muss am Eingang unaufgefordert vorgezeigt werden, wahlweise als Ausdruck oder auf dem Bildschirm eines Mobilgerätes.

Bei allen Arten von Vergünstigungen muss zur Identitätsüberprüfung ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Bei Unter-16-Jährigen werden auch mit einem Foto versehene Schülerausweise oder Gesundheitskarten akzeptiert.

Bei noch nicht schulpflichtigen Kindern wird auf einen Nachweis verzichtet.

§ 8 Personalisierte Eintrittskarten und Ausweispflicht

Zur Verhinderung der Mehrfachnutzung und des anderweitigen Missbrauchs elektronischer Eintrittskarten werden diese personalisiert, im Buchungsprozess ist für jede einzelne Eintrittskarte Vor- und Nachname anzugeben.

Dies gilt nicht, wenn Eintrittskarten im Internet lediglich reserviert (siehe § 10), aber nicht bezahlt werden.

Alle Inhaber einer elektronischen Eintrittskarte sind verpflichtet, auf der Veranstaltung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Akzeptiert werden folgende Dokumente:

Bei noch nicht schulpflichtigen Kindern kann vom Erfordernis eines Nachweises abgesehen werden.

² Führerschein im ID1-Format gemäß der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein.

³ Dokument im ID-1- oder ID-2-Format gemäß den einheitlichen Standards der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige.

§ 9 Übertragung von Eintrittskarten

Ist der Inhaber einer personalisierten Eintrittskarte verhindert, so kann der Name auf der Eintrittskarte von den Hertener Löwen auf Anfrage geändert werden. Der primäre Weg der Kontaktaufnahme hierzu ist eine E-Mail an tickets@hertener-loewen.de.

Die Hertener Löwen werden der Bitte entsprechen, wenn sie rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eingeht und keine Hinweise auf Missbrauch bestehen.

Bis zu einem gewissen Zeitpunkt vor der Veranstaltung ist die Änderung des Namens auf dem Ticket auch über den Ticket-Shop möglich. Hierzu ruft man die Bestellung im Kundenkonto oder über den Link in der Bestellbestätigung auf und klickt unten rechts unter „Deine Informationen“ auf „Details bearbeiten“. Nach der Änderung kann eine neue PDF-Datei mit dem aktualisierten Ticket heruntergeladen werden.

Ein Weiterverkauf von personalisierten Eintrittskarten ist nur dann zulässig, wenn der vom Besteller entrichtete Preis der Karte nicht überschritten wird. Eintrittskarten, die für überhöhte Preise weiterverkauft werden, verlieren ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zum Zutritt zur Veranstaltung.

Galt für den ursprünglichen Ticketinhaber eine Ermäßigung, die für den neuen Ticketinhaber nicht gilt, so ist die Preisdifferenz am Eingang in bar zu entrichten.

§ 10 Reservierung von Eintrittskarten

Eintrittskarten können wahlweise direkt im Internet gekauft und bezahlt oder im Internet lediglich reserviert und am Eingang zur Veranstaltung bezahlt werden. Bei der Bezahlung am Eingang ist zurzeit ausschließlich Barzahlung in Euro möglich.

Die Hertener Löwen behalten sich vor, bei ausgewählten Veranstaltungen keine Reservierungen anzubieten, dies wird im Buchungssystem entsprechend gekennzeichnet. In diesem Fall muss jede Eintrittskarte vorab bezahlt werden und es werden nur personalisierte Eintrittskarten verkauft.

Reservierte Eintrittskarten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt und bezahlt werden, andernfalls verfällt die Reservierung. Der Zutritt zur Veranstaltung ist dann nicht mehr garantiert, sondern davon abhängig, ob zur Ankunftszeit noch Eintrittskarten zur Verfügung stehen.

§ 11 Zahlungsmöglichkeiten

Beim Kauf von Eintrittskarten im Internet bieten die Hertener Löwen im Allgemeinen folgende Zahlungsmöglichkeiten an, wobei nicht bei jeder Veranstaltung jede Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung steht:

  1. SEPA-Lastschrift
  2. Zahlung per Kredit- oder Debitkarte
  3. PayPal

§ 11a SEPA-Lastschrift

Bei dieser Zahlungsmöglichkeit geben Sie bei der Bestellung Ihre Internationale Kontonummer (International Bank Account Number, IBAN) an und ermächtigen die Hertener Löwen, den Rechnungsbetrag Ihrer Bestellung von dem angegebenen Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat). Sie benötigen hierzu ein Bankkonto/Girokonto im Einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA).

Das SEPA-Lastschriftmandat wird grundsätzlich nur einmalig zur Abbuchung genutzt, die Mandatsreferenz wird Ihnen im Bestellvorgang mitgeteilt. Wenn Sie mehrmals Eintrittskarten kaufen, müssen Sie jedes Mal ein neues Mandat erteilen und erhalten jeweils eine neue Mandatsreferenz.

Möglicherweise werden Ihnen von Ihrer Bank Gebühren für die Ausführung der SEPA-Lastschrift berechnet, dies können Sie dem Preisverzeichnis Ihrer Bank entnehmen. Wenn Ihr Bankkonto nicht in Euro geführt wird, können zusätzliche Gebühren für die Währungsumrechnung entstehen.

Wenn Sie eine unrichtige IBAN angeben, die Abbuchung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen wie mangelnder Kontodeckung scheitert oder Sie der berechtigten Abbuchung der Hertener Löwen widersprechen, so sind Sie verpflichtet, den Hertener Löwen eine Kostenpauschale von 20,00 € zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu zahlen. Die Inrechnungstellung eines darüber hinaus entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.

Da die Ausführung der Lastschrift einige Zeit in Anspruch nimmt, ist die Zahlung per SEPA-Lastschrift in der Regel nur bis einige Tage vor dem Veranstaltungstag möglich, dies ist im Buchungssystem entsprechend angegeben.

§ 11b Kredit- oder Debitkarte

Bei dieser Zahlungsmethode setzen die Hertener Löwen die Firma

Stripe Payments Europe, Limited

1 Grand Canal Street Lower

Grand Canal Dock

Dublin

D02 H210

Irland

Internetseite: https://stripe.com/

– im Folgenden als „Stripe“ bezeichnet –

als Zahlungsdienstleister ein.

Bei Auswahl der Zahlungsmethode werden Sie beim Abschluss des Bestellprozesses auf die Webseite von Stripe weitergeleitet, um dort Ihre Kartendaten einzugeben. Stripe wird die Daten dann an Ihre Bank weiterleiten, um die Transaktion zu autorisieren, möglicherweise müssen Sie hier den mit Ihrer Bank vereinbarten zusätzlichen Autorisierungsfaktor nutzen.

Wird die Transaktion von Stripe bestätigt, so werden Sie auf die Ticket-Seite der Hertener Löwen zurückgeleitet und können Ihre Eintrittskarten herunterladen. Ihre Kredit- oder Debitkarte wird mit dem Rechnungsbetrag belastet.

Wenn die Abbuchung trotz Bestätigung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen wie mangelnder Kontodeckung scheitert oder Sie der berechtigten Abbuchung der Hertener Löwen widersprechen, so sind Sie verpflichtet, den Hertener Löwen eine Kostenpauschale von 20,00 € zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu zahlen. Die Inrechnungstellung eines darüber hinaus entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.

Wichtig: Bei der Nutzung von Stripe als Zahlungsmethode gelten neben diesen AGB und der Datenschutzerklärung der Hertener Löwen die AGB und Datenschutzerklärung der Firma Stripe, die auf deren Webseite eingesehen werden können.

§ 11c PayPal

Bei dieser Zahlungsmethode benötigen Sie ein Nutzerkonto bei der Firma

PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.

22 – 24 Boulevard Royal

L–2249 Luxembourg

Luxemburg

Internetseite: https://www.paypal.com/

– im Folgenden als „PayPal“ bezeichnet –

zur Abwicklung der Transaktion.

Bei Auswahl dieser Zahlungsmethode werden Sie beim Abschluss des Bestellprozesses auf die Webseite von PayPal weitergeleitet, wo Sie sich in Ihrem Konto anmelden und die Zahlung genehmigen müssen.

PayPal wird den Rechnungsbetrag von Ihrem dortigen Guthaben abziehen oder Ihr bei PayPal hinterlegtes Zahlungsmittel belasten. Sie werden dann auf die Ticket-Seite der Hertener Löwen zurückgeleitet und können Ihre Eintrittskarten herunterladen.

Wenn die Abbuchung trotz Bestätigung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen wie mangelnder Kontodeckung scheitert oder Sie der berechtigten Abbuchung der Hertener Löwen widersprechen, so sind Sie verpflichtet, den Hertener Löwen eine Kostenpauschale von 20,00 € zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu zahlen. Die Inrechnungstellung eines darüber hinaus entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.

Wichtig: Bei der Nutzung von PayPal als Zahlungsmethode gelten neben diesen AGB und der Datenschutzerklärung der Hertener Löwen die AGB und Datenschutzerklärung der Firma PayPal, die auf deren Webseite eingesehen werden können.

§ 12 Verlegung und Absage der Veranstaltung

Veranstaltungen werden erst dann auf der Ticket-Seite der Hertener Löwen buchbar, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die Veranstaltung wie angeboten stattfinden wird. Sollte jedoch aus unvorhersehbaren Gründen eine Verlegung oder Absage nötig sein, so gilt das Folgende:

Im Fall der zeitlichen Verlegung der Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, die Eintrittskarte zu behalten und am neuen Datum die Veranstaltung zu besuchen oder die Eintrittskarte kostenlos zu stornieren. In so einem Fall werden die Hertener Löwen Sie unter der bei der Buchung angegebenen E-Mail-Adresse kontaktieren und das weitere Vorgehen erläutern.

Wird eine Veranstaltung am selben Tag um bis zu zwei Stunden nach hinten verschoben, beispielsweise aufgrund einer verspäteten Anreise der Gastmannschaft, gilt dies nicht als zeitliche Verlegung der Veranstaltung.

Wird die Veranstaltung an einen anderen Ort verlegt, beispielsweise da die reguläre Spielstätte nicht nutzbar ist, so sind die Hertener Löwen berechtigt, bei niedrigerer Zuschauerkapazität der Ersatzspielstätte einen Teil der Eintrittskarten und/oder eventuelle Zusatzleistungen zu stornieren, der Kaufpreis wird dabei unverzüglich erstattet.

Wird die Veranstaltung ersatzlos abgesagt, beispielsweise aufgrund des Rückzuges oder des Ausschlusses der Gastmannschaft aus dem Wettbewerb, werden die Hertener Löwen Sie unter der bei der Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse informieren und den Kaufpreis der Eintrittskarten unverzüglich erstatten.

§ 13 Stornierung von Eintrittskarten

Eine Stornierung von Eintrittskarten ist in der Regel nicht möglich, Ausnahmen sind im Ticket-Shop bei der jeweiligen Veranstaltung aufgeführt. Die Stornierung ist dann nur innerhalb der dort angegebenen Frist möglich. Zur Durchführung der Stornierung ist die Buchung im Ticket-Shop über das eigene Kundenkonto oder den Link in der Buchungsbestätigung aufzurufen, unten in der Buchungsübersicht findet sich dann die Storno-Funktion.

Im Falle der Verhinderung des Ticketinhabers, bspw. aufgrund von Krankheit, kann eine Kulanzregelung im Einzelfall möglich sein, ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

§ 14 Ausschluss des Widerrufsrechts

Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Freizeitbetätigung mit bestimmtem Termin. Gemäß Artikel 16 Buchstabe l der Richtlinie 2011/83/EU⁴ über die Rechte der Verbraucher und § 312g (2) Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht für den Kauf von Eintrittskarten daher KEIN Widerrufsrecht. Ein einmal abgeschlossener Kauf von Eintrittskarten ist rechtsverbindlich.

Unabhängig davon bestehen die Rechte zur Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB) und wegen falscher Übermittlung (§ 120 BGB) weiter. Wenn Sie in Ihrer Bestellung nach dem Abschluss einen Fehler bemerken, so melden Sie sich bitte unverzüglich (§ 121 BGB) bei den Hertener Löwen unter tickets@hertener-loewen.de.

⁴ Vollständiger Titel: Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

§ 15 Basketball-Camps

Bei den als „Camp“ bezeichneten Veranstaltungen der Hertener Löwen gelten die folgenden Sonderregelungen, die den Bestimmungen in den anderen Teilen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen:

Anmeldung

Abweichend von § 6 ist eine Anmeldung nur innerhalb der angegebenen Anmeldefrist und nur per Internet möglich und nicht auf der Veranstaltung selbst. Eintrittskarten werden für das Camp nicht ausgestellt, statt dessen werden die Angemeldeten in der Teilnehmerliste erfasst.

Mit Zusendung der Buchungsbestätigung durch die Hertener Löwen kommt der Vertrag zustande. Der Ausschluss des Widerrufsrechts gemäß § 14 gilt auch für die Basketball-Camps. Auf freiwilliger Basis ist die kostenlose Stornierung der Anmeldung bis zum jeweiligen Ende der Anmeldefrist möglich. Die Stornierung kann im Ticket-Shop im Kundenkonto oder über den Link aus der Bestellbestätigung vorgenommen werden. Sollte es dabei ein Problem geben, ist die Stornierung auch per E-Mail an tickets@hertener-loewen.de möglich.

Eine Stornierung nach Ablauf der Anmeldefrist kann im Einzelfall auf Kulanzbasis möglich sein, ein Anspruch darauf besteht aber nicht. In jedem Fall sind bei einer Stornierung nach Ablauf der Anmeldefrist die den Hertener Löwen bereits entstandenen Kosten zu erstatten.

Die Teilnahme ist in der Regel auf gewisse Geburtsjahrgänge beschränkt, diese sind auf der jeweiligen Anmeldeseite ausgewiesen.

Leistungsumfang

Camps finden normalerweise an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen über den jeweils angegebenen Zeitraum statt. Während dieser Zeit übernehmen die Hertener Löwen die Betreuung der Kinder. Es ist nicht erforderlich, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten ständig anwesend sind, aber sie sollten jederzeit erreichbar und in der Lage sein, das Kind auch kurzfristig abzuholen.

Der weitere Leistungsumfang im Hinblick auf das angebotene Training, die Verpflegung und weitere Aktivitäten wird auf der Anmeldeseite des jeweiligen Camps aufgeführt.

Zutritt zur Veranstaltung

Die Ausweispflicht gemäß § 8 wird auf Basketball-Camps nicht angewendet.

Zahlung

Als Zahlungsmethode ist beim Camp nur die SEPA-Lastschrift oder die Banküberweisung möglich, sofern beim Anmeldevorgang nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Sollte dies im Einzelfall zu Problemen führen, so werden sich die Hertener Löwen bemühen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Bei Überweisung ist der Rechnungsbetrag bis zum Ende der Anmeldefrist zu zahlen, bei Fristversäumnis sind die Hertener Löwen auch ohne Mahnung zur Stornierung der Anmeldung berechtigt.

Verhalten auf der Veranstaltung

Die Teilnehmer des Camps sind keine Zuschauer im Sinne dieser AGB und dürfen die ihnen jeweils zugewiesene Umkleide und die Kabinengänge benutzen, dies gilt auch für deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte.

Das Fotografieren und Filmen auf dem Camp ist Teilnehmern, deren Eltern und Zuschauern nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Abgebildeten gestattet.

Die Teilnehmer müssen auf dem Camp reguläre Sportkleidung und Sportschuhe tragen bzw. mitbringen und sich vor Ort umziehen. Ketten, Ohrringe, Piercings, sonstige Schmuckstücke und vergleichbare Gegenstände sollten zu Hause bleiben und sind sonst auf der Veranstaltung abzulegen, da sie ein Verletzungsrisiko erzeugen.

Brillen, Schienen und andere medizinisch notwendige Gegenstände sind erlaubt, sollten aber so getragen werden, dass das Verletzungs- und Beschädigungsrisiko möglichst minimiert wird, im Zweifelsfall ist Rücksprache mit dem Trainerteam zu halten.

§ 16 Vertragssprache, anwendbares Recht, Vertragstext und Gerichtsstand

  1. Der Vertragsschluss ist nur in deutscher Sprache möglich.
  2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Der Vertragstext wird bei den Hertener Löwen nicht individuell für jeden Vertragsschluss gespeichert. Sie erhalten jedoch eine Kopie der jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anhang im PDF-Format zur E-Mail mit der Bestellbestätigung bzw. mit Ihren Eintrittskarten. Zudem kann der Text jederzeit unter dieser Internetadresse eingesehen werden: https://tickets.hertener-loewen.de/hertener-loewen/ostercamp2025/page/agb/
  4. Gerichtsstand ist die Stadt Herten im Bundesland Nordrhein-Westfalen als Sitz der Hertener Löwen, wenn der Käufer der Eintrittskarten nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gehandelt hat. Demgemäß ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  5. Bei Verbrauchern richtet sich der Gerichtsstand nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung. Hat der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist die Stadt Herten als Sitz der Hertener Löwen nicht-ausschließlicher Gerichtsstand.
  6. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die jeweilige Veranstaltung stattfindet, dieser ist bei jeder einzelnen Veranstaltung mit Adressangabe ausgewiesen.

§ 17 Haftungsbeschränkung

  1. Die Hertener Löwen haften für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Die Haftungsbeschränkung gemäß Absatz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Hertener Löwen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (bspw. haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, Ordnungsdienst) beruhen.
  3. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer Kardinalpflicht (d. h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen.
  4. Bei den Veranstaltungen gibt es keine bewachte Garderobe, an der Jacken, Rucksäcke u. ä. abgegeben werden könnten. Sofern Gegenstände bspw. am Sitzplatz verbleiben, während der Besitzer sich anderweitig im Gebäude aufhält, so geschieht dies auf eigene Gefahr. Dies gilt analog für Gegenstände von Camp-Teilnehmern (siehe § 15), die in der Umkleide oder anderswo in der Halle oder im Gebäude liegen bleiben.

§ 18 Hinweise gemäß OS-Plattform-Verordnung und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission können Sie unter diesem Link aufrufen: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden bei Personen- und Funktionsbezeichnungen zur besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum, alle Bestimmungen gelten selbstverständlich geschlechtsunabhängig für alle.
  2. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Hertener Löwen sowie die Mitarbeiter des von den Hertener Löwen beauftragten Ordnungsdienstes („Security“) sind von den Verboten und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen befreit, soweit dies im Rahmen ihrer Tätigkeit erforderlich ist.