General Terms and Conditions
Note:
The English translation is provided only for convenience. Only the German version is legally binding. Sections not relevant for the Grundschulliga have been left out of the translation.
§ 1 Scope and Organiser
These general terms and conditions govern the sale of tickets and participation in and attendance at sporting events organised by Hertener Löwen.
The organiser is the association (“Verein”)
Hertener Löwen e. V.
Karlsbader Straße 17
45699 Herten
Telephone: +49 1512 9548142
E-Mail: Info@Hertener-Loewen.de
Website: hertener-loewen.de
Domicile of the Association: Herten
Imprint: https://hertener-loewen.de/impressum
In accordance with § 7 (1) of its statutes, the association is legally represented by the 1st chairman, the 2nd chairmen and the treasurer. Currently, these are:
- Matthias Boenke (1st chairmain, treasurer)
- Angelos Batsaras (2nd chairman)
Register court: Recklinghausen Local/District Court
Register number: VR 2023
Association identification number: 3405039
VAT ID: DE 225 401 145
When purchasing tickets, Hertener Löwen e. V. is your contractual partner.
§ 2 Image, Video and Audio Recordings
The event is a public sporting event. During the event, Hertener Löwen, the press and other third parties may take images, videos and audio recordings. Hertener Löwen may create, reproduce, edit, publish and distribute these recordings of you without being obliged to pay any remuneration. The Hertener Löwen may also transfer these rights to third parties.
The legal basis for this is Hertener Löwen's legitimate interest in documenting the games, advertising to spectators, members and sponsors, and marketing in accordance with Art. 6 (1) lit. f GDPR (General Data Protection Regulation) and § 23 (1) No. 3 of the German Art Copyright Act (Act on Copyright in Works of Fine Arts and Photography). In addition, the Hertener Löwen are obliged to document the course of the game on video in accordance with the conditions of participation in the 2nd Basketball Bundesliga.
Your fundamental rights and freedoms are taken into account by the fact that the Hertener Löwen do not publish any recordings that could reasonably be considered embarrassing, derogatory, degrading or otherwise harmful to you, or that show you in a state of helplessness or in an offensive or sexualised manner. Recordings in sensitive areas such as toilets or changing rooms are, of course, taboo.
You may request the removal of a published recording at any time, and Hertener Löwen will comply with this request unless there are compelling or overriding reasons or interests that prevent this. If the publication did not take place within the area of responsibility of Hertener Löwen (i.e. not on the Löwen website or social media channels), the objection to the publication must be addressed to the respective responsible party.
The press can also rely on the freedom of the press guaranteed in Article 5 of the German Basic Law when reporting on public events.
If you wish to prevent the publication of recordings of yourself, please speak to the Hertener Löwen staff at the event. Where practicable, the Hertener Löwen will comply with your request.
Please also note our privacy policy for ticket sales and sporting events.
§ 3 Conduct at the Event
- As a general rule, everyone attending Hertener Löwen events must behave in such a way that neither other people nor objects of significant value are endangered, damaged or – more than is unavoidable under the circumstances – obstructed or harassed.
- Everyone must follow the instructions of the full-time and volunteer staff of the Hertener Löwen and the security service (‘Security’), this applies in particular to announcements made by the hall announcer. In addition, instructions from police officers and emergency services must be followed when they are on duty at the event.
- The stairs of the stands and all marked escape routes must be kept clear at all times.
- During the game, no spectators are allowed on the playing field or within two metres of the playing field. In addition, spectators are not allowed to stand in front of or behind the scorers' table or in the team bench area before and during the game; this also applies during quarter breaks and half-time.
- Spectators are prohibited from entering the changing rooms and the corridors leading to the changing rooms (cabin corridors) at all times. All persons who are not employed by Hertener Löwen are prohibited from entering the storage and technical rooms as well as the cordoned-off corridors and parts of the building.
- Smoking is strictly prohibited inside the buildings where the event is taking place. In addition, in accordance with Section 3 (1) sentences 1 and 2 of the Non-Smoker Protection Act of North Rhine-Westphalia, smoking is strictly prohibited on the entire premises of educational institutions such as the Rosa Parks School – i.e. also outside the buildings – even during non-school events such as a basketball game. For events that do not fall under this regulation, smoking is permitted outside the building, provided that the property owner has not specified otherwise, non-smokers are not inconvenienced and the waste produced, in particular cigarette butts, is disposed of properly.
- The taking of pictures, video and audio recordings for commercial purposes is only permitted with the consent of the Hertener Löwen.
- The proper conduct of the event, in particular the regular course of the basketball game, must not be disrupted. No objects may be thrown onto the playing field or at other persons.
- Animals are not permitted.
- Insulting and denigrating other persons, using physical violence and threatening violence is prohibited. It is also not permitted to incite or provoke other persons to engage in such actions.
- Any form of extremist, racist, xenophobic, sexist, violence-glorifying or anti-constitutional propaganda will not be tolerated in any way.
- It is prohibited to convey a willingness to use violence or to intimidate others by wearing uniforms, parts of uniforms or uniform-like clothing, or by appearing in a paramilitary manner. Ordinary fan clothing is not considered a uniform.
§ 4 Prohibited Items
- Carrying weapons or other dangerous items is strictly prohibited. Items are considered dangerous if they are of a nature that could cause injury to persons or damage to property.
- It is also prohibited to carry alcoholic beverages, narcotics, cannabis/hashish/marijuana, spray cans, fireworks and other forms of pyrotechnics, laser pointers and containers made of splintering material.
- The use of mechanical, gas-powered or electronic noise-making instruments, horns, vuvuzelas, megaphones and similar items is not permitted. Musical instruments such as drums may be used if they do not seriously disturb anyone and do not interfere with the game. In addition, the intelligibility of the announcements made by the hall announcer must not be impaired. The assessment of whether a musical instrument is permissible at all and whether its use is disruptive is at the sole discretion of the full-time or volunteer staff of the Herten Löwen or the security service commissioned by the Herten Löwen.
- Substances that must be labelled in accordance with Regulation (EC) No 1272/2008¹ (CLP Regulation) may not be carried. The CLP Regulation serves to implement the Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals into European law. Classified substances are labelled with a black pictogram indicating the respective hazard in an upright red square, as shown in the symbols below:
Hygiene items such as hand sanitiser are permitted in small quantities. - It is prohibited to wear or carry items on your person that are suitable for concealing your identity and, under the circumstances, are intended to prevent the establishment of your identity for the purposes of prosecuting a criminal offence or administrative offence.
¹Full title: Regulation (EC) No 1272/2008 of the European Parliament and of the Council of 16 December 2008 on classification, labelling and packaging of substances and mixtures, amending and repealing Directives 67/548/EEC and 1999/45/EC, and amending Regulation (EC) No 1907/2006
§ 5 Violations of these General Terms and Conditions
- If you intentionally or negligently violate any provision of these General Terms and Conditions, you may be excluded from the event, in which case you must leave the premises where the event is taking place immediately. In this case, the admission fee will not be refunded and there will be no entitlement to compensation.
- In the case of minor violations, a warning may be issued first; repeated violations will result in exclusion from the event. Whether a violation justifies immediate exclusion is at the discretion of Hertener Löwen.
- Exclusion from the event is also permissible if you suffer from symptoms that indicate alcohol or drug intoxication.
- If you cause damage to the event building or the associated premises that is charged to Hertener Löwen by the city of Herten as the owner, you must reimburse Hertener Löwen for these costs.
- If you give the German Basketball Federation (Deutscher Basketball-Bund e. V.), the West German Basketball Association (Westdeutscher Basketball-Verband e. V.), the 2nd Basketball Bundesliga GmbH or a comparable association cause to impose a contractual penalty on Hertener Löwen due to a violation of these General Terms and Conditions, you must reimburse Hertener Löwen for these costs. Reasons for imposing such a contractual penalty include disrupting the game, for example by running onto the field or throwing objects onto the field, as well as insulting referees, commissioners, players, coaches, team officials, scorers or other game participants, or physically attacking these individuals.
§§ 6 – 15
untranslated
§ 16 Basketball Camps, Kindergarten Olympics, School Leagues
The following special provisions apply to events organised by Hertener Löwen that are referred to as ‘camps’ as well as to the kindergarten olympics and school leagues organised by Hertener Löwen. These provisions take precedence over the provisions in other sections of these General Terms and Conditions:
1. Registration
Notwithstanding § 6, registration is only possible within the specified registration period and only via the Internet, not at the event itself. Tickets will not be issued for the camp, the kindergarten olympics and the school leagues; instead, those who have registered will be included in the list of participants. However, digital participant ID cards can be issued for automated attendance checks. A registered participant may still participate even if he is unable to present his participant ID card.
The contract is concluded when the Hertener Löwen send the booking confirmation. The exclusion of the right of withdrawal in accordance with § 14 also applies to the basketball camps. Voluntary cancellation of the registration is possible free of charge until the end of the respective registration period. Cancellation can be made in the ticket shop in the customer account or via the link in the order confirmation. If there is a problem, cancellation is also possible by emailing tickets@hertener-loewen.de.
Cancellation after the registration deadline may be possible in individual cases on a goodwill basis, but there is no entitlement to this. In any case, if cancellation occurs after the registration deadline, the costs already incurred by the Hertener Löwen must be reimbursed.
For free events (kindergarten olympics, school leagues), the registration can be cancelled and participation terminated at any time free of charge.
Participation is usually limited to certain birth years, which are indicated on the respective registration page.
2. Scope of Services
Camps usually take place on several consecutive days over the specified period. During this time, the Hertener Löwen take care of the children. It is not necessary for parents/guardians to be present at all times, but they should be available at all times and able to pick up their child at short notice.
The further scope of services with regard to the training offered, catering and other activities is listed on the registration page for the respective camp.
The kindergarten olympics and school leagues take place on several days spread over the school year. Here, too, parents/guardians do not need to be present at all times, but should be available and able to pick up their child if necessary.
3. Access to the Event
The ID requirement under § 8 does not apply to basketball camps, the kindergarten olympics and school leagues.
4. Payment
The only payment methods accepted for the camps are SEPA direct debit or bank transfer, unless otherwise specified during the registration process. If this causes problems in individual cases, the Hertener Löwen will endeavour to find a mutually acceptable solution.
In the case of bank transfer, the invoice amount must be paid by the end of the registration period. If the deadline is missed, the Hertener Löwen are entitled to cancel the registration without sending a reminder.
5. Conduct at the Event
Participants in the camp, the kindergarten olympics and the school leagues are not spectators within the meaning of these General Terms and Conditions and may use the changing rooms and corridors assigned to them; this also applies to their parents or legal guardians.
Photography and filming at the camp, the kindergarten olympics and the school league is only permitted for participants, their parents and spectators with the express consent of all persons depicted.
Participants must wear regular sports clothing and sports shoes or bring them and change on site. Chains, earrings, piercings, other jewellery and similar items should be left at home or removed at the event, as they pose a risk of injury.
Glasses, splints and other medically necessary items are permitted, but should be worn in such a way that the risk of injury and damage is minimised as far as possible. In case of doubt, please consult the coaching team.
§ 17 Contract Language, applicable Law, Contract Text and Place of Jurisdiction
- The contract can only be concluded in German. English translations of the user interface and the relevant part of these General Terms and Conditions are provided as a courtesy, but only the information in German is legally binding.
- The contract is subject to the law of the Federal Republic of Germany, excluding the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods.
- The contract text is not stored individually for each contract conclusion at Hertener Löwen. However, you will receive a copy of the current General Terms and Conditions as an attachment in PDF format with the order confirmation email or with your tickets. In addition, the text can be viewed at any time at this Internet address: https://tickets.hertener-loewen.de/hertener-loewen/gsl2526/page/agb/
- The place of jurisdiction is the city of Herten in the federal state of North Rhine-Westphalia, as the domicile of Hertener Löwen, if the purchaser of the admission tickets has not acted as a consumer within the meaning of § 13 of the German Civil Code (BGB). Accordingly, a consumer is any natural person who enters into a legal transaction for purposes that are predominantly neither commercial nor related to self-employment.
- For consumers, the place of jurisdiction is governed by the provisions of the German Code of Civil Procedure. If the consumer does not have a general place of jurisdiction in the Federal Republic of Germany, the city of Herten, as the domicile of the Hertener Löwen, is a non-exclusive place of jurisdiction.
- The place of performance is the location where the respective event takes place, which is indicated for each individual event with the address.
§ 18 Limitation of Liability
- Hertener Löwen shall only be liable for damages in connection with the staging of events in cases of intent or gross negligence.
- The limitation of liability pursuant to paragraph 1 does not apply to damages resulting from injury to life, limb or health that are based on a negligent or intentional breach of duty by Hertener Löwen or a legal representative or vicarious agent (e.g. full-time and voluntary employees, security staff).
- Furthermore, the limitation of liability does not apply to damages resulting from the breach of a cardinal obligation (i.e. a contractual obligation that enables the proper performance of the contract in the first place and on the fulfilment of which the contractual partner regularly relies and may rely).
- There is no supervised cloakroom at the events where jackets, backpacks, etc. can be left. If items are left at the seat, for example, while the owner is elsewhere in the building, this is at his own risk. This also applies to items belonging to camp participants (see § 16) that are left in the changing room or elsewhere in the gym or building.
§ 19 Information in Accordance with the Consumer Dispute Resolution Act (“Verbraucherstreitbeilegungsgesetz”)
The European Union provides information here about consumer disputes and alternative dispute resolution procedures: https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/consumers-dispute-resolution/index_en.htm.
We are not willing or obliged to participate in dispute resolution proceedings before a consumer arbitration board.
§ 20 Final Provisions
- For the sake of readability, these General Terms and Conditions use the generic masculine form for personal and functional designations; all provisions apply to everyone regardless of sex.
- The full-time and volunteer employees of Hertener Löwen and the employees of the security service commissioned by Hertener Löwen (‘Security’) are exempt from the prohibitions and provisions of these General Terms and Conditions to the extent necessary for the performance of their duties.
ORIGINAL AND LEGALLY BINDING GERMAN TEXT:
§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf von Eintrittskarten und die Teilnahme an und den Besuch von Sportveranstaltungen der Hertener Löwen.
Veranstalter ist der Verein
Hertener Löwen e. V.
Karlsbader Straße 17
45699 Herten
Telefon: +49 1512 9548142
E-Mail: Info@Hertener-Loewen.de
Webseite: hertener-loewen.de
Sitz des Vereins: Herten
Impressum: https://hertener-loewen.de/impressum
Der Verein wird gemäß § 7 (1) seiner Satzung durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Schatzmeister gesetzlich vertreten. Aktuell sind dies:
- Matthias Boenke (1. Vorsitzender, Schatzmeister)
- Angelos Batsaras (2. Vorsitzender)
Registergericht: Amtsgericht Recklinghausen
Registernummer: VR 2023
Vereinskennziffer: 3405039
USt.-ID: DE 225 401 145
Beim Kauf von Eintrittskarten ist der Verein Hertener Löwen e. V. ihr Vertragspartner.
§ 2 Bild-, Video- und Tonaufnahmen
Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine öffentliche Sportveranstaltung. Bei dieser werden von den Hertener Löwen, ggf. der Presse und weiteren Dritten Bild-, Video- und Tonaufnahmen gefertigt. Die Hertener Löwen dürfen diese Aufnahmen von Ihnen erstellen, vervielfältigen, bearbeiten, veröffentlichen und weitergeben, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein. Die Hertener Löwen können diese Befugnisse auch auf Dritte übertragen.
Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse der Hertener Löwen an der Dokumentation der Spiele, der Werbung um Zuschauer, Mitglieder und Sponsoren sowie am Marketing gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sowie § 23 (1) Nr. 3 Kunsturhebergesetz (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie). Zudem sind die Hertener Löwen gemäß den Teilnahmebedingungen der 2. Basketball-Bundesliga verpflichtet, den Spielverlauf auf Video zu dokumentieren.
Ihren Grundrechten und Grundfreiheiten wird dadurch Rechnung getragen, dass die Hertener Löwen keine Aufnahmen veröffentlichen, die für Sie nach vernünftigem Ermessen peinlich, herabsetzend, entwürdigend oder anderweitig schädlich sein könnten oder die Sie im Zustand der Hilflosigkeit oder in anstößiger oder sexualisierter Weise zeigen. Aufnahmen in sensiblen Bereichen wie Toiletten oder Umkleidekabinen sind selbstverständlich tabu.
Sie können jederzeit die Entfernung einer veröffentlichten Aufnahme verlangen, die Hertener Löwen werden dem nachkommen, wenn keine zwingenden oder überragenden Gründe oder Interessen entgegenstehen. Sofern die Veröffentlichung nicht im Zuständigkeitsbereich der Hertener Löwen erfolgt ist (also bspw. nicht auf der Homepage oder den Social-Media-Kanälen der Löwen), muss der Widerspruch gegen die Veröffentlichung an den jeweils Zuständigen gerichtet werden.
Die Presse kann sich bei ihrer Tätigkeit auf öffentlichen Veranstaltungen zudem auf die in Art. 5 GG garantierte Pressefreiheit stützen.
Sofern Sie die Veröffentlichung von Aufnahmen von Ihnen präventiv vermeiden wollen, mögen Sie die Mitarbeiter der Hertener Löwen auf der Veranstaltung diesbezüglich ansprechen, soweit praktikabel werden die Hertener Löwen dem Wunsch nachkommen.
Bitte beachten Sie zusätzlich auch unsere Datenschutzerklärung für den Eintrittskartenverkauf und Sportveranstaltungen.
§ 3 Verhalten auf der Veranstaltung
- Grundsätzlich hat sich bei den Veranstaltungen der Hertener Löwen jedermann so zu verhalten, dass weder andere Menschen noch Gegenstände von bedeutendem Wert gefährdet, beschädigt oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden.
- Jedermann hat die Anweisungen der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Hertener Löwen und des Ordnungsdienstes („Security“) zu befolgen, dies gilt insbesondere auch für Durchsagen des Hallensprechers. Zudem sind Anweisungen von Polizeibeamten und Rettungskräften zu befolgen, wenn diese in dienstlicher Eigenschaft auf der Veranstaltung tätig werden.
- Die Treppen der Tribünen sowie alle markierten Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
- Während des Spiels dürfen sich keine Zuschauer auf dem Spielfeld und im Raum von zwei Metern um das Spielfeld aufhalten. Zudem dürfen sich vor und während des Spiels Zuschauer nicht am Kampfgericht und im Mannschaftsbankbereich aufhalten, dies gilt auch in den Viertelpausen und in der Halbzeitpause.
- Zu jeder Zeit ist Zuschauern das Betreten der Umkleiden und der Flure zu den Umkleiden (Kabinengänge) verboten. Allen Personen, die nicht für die Hertener Löwen tätig sind, ist das Betreten der Lager- und Technik-Räume sowie der abgesperrten Flure und Gebäudeteile untersagt.
- Innerhalb der Gebäude, in denen die Veranstaltung stattfindet, gilt ein absolutes Rauchverbot. Zudem gilt gemäß § 3 (1) Sätze 1 und 2 Nichtraucherschutzgesetz NRW ein absolutes Rauchverbot auf dem gesamten Gelände von Bildungseinrichtungen wie der Rosa-Parks-Schule – also auch außerhalb der Gebäude – auch bei nichtschulischen Veranstaltungen wie einem Basketballspiel. Bei Veranstaltungen, die nicht unter diese Vorschrift fallen, ist das Rauchen außerhalb des Gebäudes gestattet, sofern der Grundstückseigentümer nichts Gegenteiliges festgelegt hat, Nichtraucher nicht belästigt werden und der anfallende Abfall, insbesondere die Zigarettenkippen, ordnungsgemäß entsorgt werden.
- Das Anfertigen von Bildern, Video- und Tonaufnahmen für kommerzielle Zwecke ist nur mit Zustimmung der Hertener Löwen erlaubt.
- Die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, insbesondere der reguläre Ablauf des Basketballspiels, darf nicht gestört werden. Es dürfen keine Gegenstände auf das Spielfeld oder andere Personen geworfen werden.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
- Das Beleidigen und Verunglimpfen anderer Personen und die Anwendung körperlicher Gewalt sowie die Drohung mit Gewalt sind verboten. Ebenso ist es nicht gestattet, andere Personen zu solchen Handlungen anzustacheln oder zu provozieren.
- Jede Form von extremistischer, rassistischer, xenophober, sexistischer, gewaltverherrlichender oder verfassungsfeindlicher Propaganda wird in keinster Weise geduldet.
- Es ist verboten, durch das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken oder durch paramilitärisches Auftreten Gewaltbereitschaft zu vermitteln oder andere einzuschüchtern. Gewöhnliche Fankleidung gilt nicht als Uniform.
§ 4 Verbotene Gegenstände
- Das Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich verboten. Als gefährlich gelten Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind.
- Verboten ist zudem das Mitführen von alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln, Cannabis/Haschisch/Marihuana, Spraydosen, Feuerwerk und anderen Formen von Pyrotechnik, Laserpointern und Behältern aus splitterndem Material.
- Die Benutzung von mechanischen, gasbetriebenen oder elektronischen Lärminstrumenten, Tröten, Vuvuzelas, Megafonen und vergleichbaren Gegenständen ist nicht erlaubt. Musikinstrumente wie beispielsweise Trommeln dürfen benutzt werden, wenn dadurch niemand ernsthaft belästigt wird und der Spielablauf nicht gestört wird. Zudem darf die Verständlichkeit der Durchsagen des Hallensprechers nicht beeinträchtigt werden. Die Beurteilung, ob ein Musikinstrument überhaupt zulässig ist und ob seine Verwendung störend ist, liegt allein im Ermessen der haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter der Hertener Löwen bzw. des von den Hertener Löwen beauftragten Ordnungsdienstes („Security“).
- Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008¹ (CLP-Verordnung) zu kennzeichnen sind, dürfen nicht mitgeführt werden. Die CLP-Verordnung dient der Umsetzung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in europäisches Recht. Eingestufte Stoffe tragen als Kennzeichnung ein schwarzes Piktogramm, das die jeweilige Gefahr anzeigt, in einem auf der Spitze stehenden roten Quadrat, wie die nachstehend abgedruckten Symbole:
Erlaubt sind Hygieneartikel wie bspw. Handdesinfektionsmittel in geringer Menge. - Es ist verboten, Gegenstände am Körper zu tragen oder mitzuführen, die zur Identitätsverschleierung geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet sind, eine zu Zwecken der Verfolgung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit durchgeführte Feststellung der Identität zu verhindern.
¹ Vollständiger Titel: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
§ 5 Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, können Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, in diesem Fall müssen Sie das Gelände, auf dem die Veranstaltung stattfindet, unverzüglich verlassen. Das Eintrittsgeld wird in diesem Fall nicht zurückerstattet und ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
- Bei kleineren Verstößen kann zunächst eine Verwarnung ausgesprochen werden, bei wiederholtem Verstoß erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung. Ob ein Verstoß den sofortigen Ausschluss rechtfertigt, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Hertener Löwen.
- Ein Ausschluss von der Veranstaltung ist ebenfalls zulässig, falls Sie unter Ausfallerscheinungen leiden, die auf einen Alkohol- oder Drogenrausch schließen lassen.
- Wenn Sie im Veranstaltungsgebäude oder auf dem dazugehörenden Gelände einen Schaden verursachen, der den Hertener Löwen von der Stadt Herten als Eigentümerin in Rechnung gestellt wird, müssen Sie den Hertener Löwen diese Kosten ersetzen.
- Wenn Sie durch einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Deutschen Basketball-Bund e. V., dem Westdeutschen Basketball-Verband e. V., der 2. Basketball-Bundesliga GmbH oder einem vergleichbaren Verband Anlass zur Verhängung einer Konventionalstrafe gegen die Hertener Löwen geben, so müssen Sie den Hertener Löwen diese Kosten ersetzen. Anlässe für die Verhängung einer solchen Konventionalstrafe sind unter anderem das Stören des Spielablaufes, beispielsweise durch das Laufen auf das Spielfeld oder das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld, ferner die Beleidigung von Schiedsrichtern, Kommissaren, Spielern, Trainern, Mannschaftsbegleitern, Kampfrichtern oder anderen Spielbeteiligten oder der körperliche Angriff auf diesen Personenkreis.
§ 6 Verkauf von Eintrittskarten
Eintrittskarten werden einerseits im Internet unter https://tickets.hertener-loewen.de/ und andererseits am Eingang zur Veranstaltung verkauft, sofern nach dem Vorverkauf im Internet noch Plätze verfügbar sind.
Die Internetseite https://tickets.hertener-loewen.de/ bietet eine Übersicht der Veranstaltungen und der pro Veranstaltung erwerbbaren Ticketkategorien und Preise. Durch einen Klick auf das „+”-Symbol einer Ticketkategorie und dem anschließenden Klick auf „Zum Warenkorb hinzufügen“ werden die gewählten Eintrittskarten in den virtuellen Warenkorb gelegt und für 30 Minuten reserviert. Die Auswahl von Eintrittskarten kann mit dem „-“-Symbol korrigiert werden.
Diese Reservierung im Warenkorb ist für beide Seiten unverbindlich, der Inhalt des Warenkorbes kann jederzeit durch die entsprechenden Bedienelemente der Internetseite korrigiert werden. Im regulären Betrieb sollte es möglich sein, einmal reservierte Eintrittskarten innerhalb des 30-Minuten-Zeitraums zu erwerben, aufgrund von technischen Störungen kann es aber auch vorkommen, dass dies nicht möglich ist, daher kann aus der Reservierung allein kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Mit dem Klick auf „Zur Kasse“ oder „Fortfahren“ kann der Kaufprozess eingeleitet werden. Hierzu werden die persönlichen Daten des Bestellers und die Namen aller Personen, für die eine Eintrittskarte gekauft wird, vom System abgefragt. Sofern nicht nur kostenfreie Eintrittskarten oder Reservierungen im Warenkorb liegen, erfolgt im nächsten Schritt die Abfrage der Zahlungsdaten.
Schlussendlich wird die Übersicht der Bestellung mit allen Daten, Ticketkategorien und Preisen noch einmal zur Kontrolle angezeigt. Hier besteht die letztmalige Möglichkeit, die Bestellung zu korrigieren. Hierzu klickt man auf „Tickets hinzufügen oder entfernen” um den Warenkorb zu verändern, oder auf „Bearbeiten“, um Zahlungs-, Rechnungs- oder Kontaktinformationen zu korrigieren.
Sind alle Daten korrekt, kann die Bestellung mit Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ abgeschlossen werden. Befinden sich nur kostenfreie Eintrittskarten oder Reservierungen im Warenkorb, so lautet die Beschriftung „Anmeldung abschicken“.
Mit dem Absenden der Bestellung geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Hertener Löwen können dies durch Zusenden der elektronischen Eintrittskarte bzw. der Reservierungsbestätigung annehmen, womit ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.
Die Eintrittskarten werden als elektronische Eintrittskarten im PDF-Format ausgestellt und an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse verschickt. Zudem ist ein Abruf über die Internetseite möglich. Die elektronische Eintrittskarte muss am Eingang zur Veranstaltung vorgelegt werden, wahlweise als Ausdruck oder auf dem Bildschirm eines Mobilgerätes.
§ 7 Rabattierte Eintrittskarten
Sofern in einer Ticketkategorie Vergünstigungen für einen gewissen Personenkreis wie bspw. Schüler, Studenten, Rentner oder Schwerbehinderte gewährt werden, muss ein entsprechender Nachweis wie bspw. ein Schülerausweis auf der Veranstaltung mitgeführt und am Eingang unaufgefordert vorgezeigt werden.
Vergünstigungen aufgrund der Mitgliedschaft bei den Hertener Löwen sind auf eine Eintrittskarte pro Mitglied pro Veranstaltung beschränkt, diese Eintrittskarte kann nur vom Mitglied persönlich genutzt werden. Der elektronische Mitgliedsausweis der Hertener Löwen muss am Eingang unaufgefordert vorgezeigt werden, wahlweise als Ausdruck oder auf dem Bildschirm eines Mobilgerätes.
Bei allen Arten von Vergünstigungen muss zur Identitätsüberprüfung ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Bei Unter-16-Jährigen werden auch mit einem Foto versehene Schülerausweise oder Gesundheitskarten akzeptiert.
Bei noch nicht schulpflichtigen Kindern wird auf einen Nachweis verzichtet.
§ 8 Personalisierte Eintrittskarten und Ausweispflicht
Zur Verhinderung der Mehrfachnutzung und des anderweitigen Missbrauchs elektronischer Eintrittskarten werden diese personalisiert, im Buchungsprozess ist für jede einzelne Eintrittskarte Vor- und Nachname anzugeben.
Dies gilt nicht, wenn Eintrittskarten im Internet lediglich reserviert (siehe § 10), aber nicht bezahlt werden.
Alle Inhaber einer elektronischen Eintrittskarte sind verpflichtet, auf der Veranstaltung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Akzeptiert werden folgende Dokumente – nur in nicht-elektronischer Form:
- EU/EWR/EFTA-Staatsangehörige ab 16 Jahren: Personalausweis, EU/EWR-Führerschein² oder Reisepass
- EU/EWR/EFTA-Staatsangehörige unter 16 Jahren: Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis mit Lichtbild, Gesundheitskarte mit Lichtbild
- Drittstaatsangehörige: Reisepass, Aufenthaltstitel oder -karte eines EU/EWR-Staates³ oder EU/EWR-Führerschein²
- Drittstaatsangehörige unter 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland: Reisepass, Aufenthaltstitel oder -karte eines EU/EWR-Staates³, Schülerausweis mit Lichtbild oder Gesundheitskarte mit Lichtbild
- Vorläufige Ausweisdokumente und Ausweisersatzdokumente von EU/EWR-Staaten mit Lichtbild
Bei noch nicht schulpflichtigen Kindern kann vom Erfordernis eines Nachweises abgesehen werden.
² Führerschein im ID1-Format gemäß der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein.
³ Dokument im ID-1- oder ID-2-Format gemäß den einheitlichen Standards der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige.
§ 9 Übertragung von Eintrittskarten
Ist der Inhaber einer personalisierten Eintrittskarte verhindert, so kann der Name auf der Eintrittskarte von den Hertener Löwen auf Anfrage geändert werden. Der primäre Weg der Kontaktaufnahme hierzu ist eine E-Mail an tickets@hertener-loewen.de.
Die Hertener Löwen werden der Bitte entsprechen, wenn sie rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eingeht und keine Hinweise auf Missbrauch bestehen.
Bis zu einem gewissen Zeitpunkt vor der Veranstaltung ist die Änderung des Namens auf dem Ticket auch über den Ticket-Shop möglich. Hierzu ruft man die Bestellung im Kundenkonto oder über den Link in der Bestellbestätigung auf und klickt unten rechts unter „Deine Informationen“ auf „Details bearbeiten“. Nach der Änderung kann eine neue PDF-Datei mit dem aktualisierten Ticket heruntergeladen werden.
Ein Weiterverkauf von personalisierten Eintrittskarten ist nur dann zulässig, wenn der vom Besteller entrichtete Preis der Karte nicht überschritten wird. Eintrittskarten, die für überhöhte Preise weiterverkauft werden, verlieren ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zum Zutritt zur Veranstaltung.
Galt für den ursprünglichen Ticketinhaber eine Ermäßigung, die für den neuen Ticketinhaber nicht gilt, so ist die Preisdifferenz am Eingang in bar zu entrichten.
§ 10 Reservierung von Eintrittskarten
Eintrittskarten können wahlweise direkt im Internet gekauft und bezahlt oder im Internet lediglich reserviert und am Eingang zur Veranstaltung bezahlt werden. Bei der Bezahlung am Eingang ist zurzeit ausschließlich Barzahlung in Euro möglich.
Die Hertener Löwen behalten sich vor, bei ausgewählten Veranstaltungen keine Reservierungen anzubieten, dies wird im Buchungssystem entsprechend gekennzeichnet. In diesem Fall muss jede Eintrittskarte vorab bezahlt werden und es werden nur personalisierte Eintrittskarten verkauft.
Reservierte Eintrittskarten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt und bezahlt werden, andernfalls verfällt die Reservierung. Der Zutritt zur Veranstaltung ist dann nicht mehr garantiert, sondern davon abhängig, ob zur Ankunftszeit noch Eintrittskarten zur Verfügung stehen.
§ 11 Zahlungsmöglichkeiten
Beim Kauf von Eintrittskarten im Internet bieten die Hertener Löwen im Allgemeinen folgende Zahlungsmöglichkeiten an, wobei nicht bei jeder Veranstaltung jede Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung steht:
- SEPA-Lastschrift
- Banküberweisung
- Zahlung per Kredit- oder Debitkarte
- PayPal
§ 11a SEPA-Lastschrift
Bei dieser Zahlungsmöglichkeit geben Sie bei der Bestellung Ihre Internationale Kontonummer (International Bank Account Number, IBAN) an und ermächtigen die Hertener Löwen, den Rechnungsbetrag Ihrer Bestellung von dem angegebenen Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat). Sie benötigen hierzu ein Bankkonto/Girokonto im Einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA).
Das SEPA-Lastschriftmandat wird grundsätzlich nur einmalig zur Abbuchung genutzt, die Mandatsreferenz wird Ihnen im Bestellvorgang mitgeteilt. Wenn Sie mehrmals Eintrittskarten kaufen, müssen Sie jedes Mal ein neues Mandat erteilen und erhalten jeweils eine neue Mandatsreferenz.
Möglicherweise werden Ihnen von Ihrer Bank Gebühren für die Ausführung der SEPA-Lastschrift berechnet, dies können Sie dem Preisverzeichnis Ihrer Bank entnehmen. Wenn Ihr Bankkonto nicht in Euro geführt wird, können zusätzliche Gebühren für die Währungsumrechnung entstehen.
Wenn Sie eine unrichtige IBAN angeben, die Abbuchung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen wie mangelnder Kontodeckung scheitert oder Sie der berechtigten Abbuchung der Hertener Löwen widersprechen, so sind Sie verpflichtet, den Hertener Löwen eine Kostenpauschale von 20,00 € zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu zahlen. Die Inrechnungstellung eines darüber hinaus entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.
Da die Ausführung der Lastschrift einige Zeit in Anspruch nimmt, ist die Zahlung per SEPA-Lastschrift in der Regel nur bis einige Tage vor dem Veranstaltungstag möglich, dies ist im Buchungssystem entsprechend angegeben.
§ 11b Banküberweisung
Bei dieser Zahlungsmethode ist der Rechnungsbetrag von Ihnen auf das Bankkonto der Hertener Löwen zu überweisen. Die Kontonummer ist in der Bestellbestätigung im Ticket-Shop sowie in der E-Mail zur Bestellbestätigung und auf der Rechnung aufgeführt.
Der Rechnungsbetrag muss am Tag vor der jeweiligen Veranstaltung auf dem Konto der Hertener Löwen eingegangen sein, andernfalls wird die Bestellung storniert und die ggf. bereits versendeten Eintrittskarten werden gesperrt. Aus diesem Grund kann die Zahlung per Überweisung nur einige Tage vor der jeweiligen Veranstaltung ausgewählt werden.
Möglicherweise wird Ihnen für die Ausführung der Überweisung von Ihrer Bank ein Entgelt berechnet, dies können Sie dem Preisverzeichnis Ihrer Bank entnehmen.
§ 11c Kredit- oder Debitkarte
Bei dieser Zahlungsmethode setzen die Hertener Löwen die Firma
Stripe Payments Europe, Limited
1 Grand Canal Street Lower
Grand Canal Dock
Dublin
D02 H210
Irland
Internetseite: https://stripe.com/
– im Folgenden als „Stripe“ bezeichnet –
als Zahlungsdienstleister ein.
Bei Auswahl der Zahlungsmethode werden Sie beim Abschluss des Bestellprozesses auf die Webseite von Stripe weitergeleitet, um dort Ihre Kartendaten einzugeben. Stripe wird die Daten dann an Ihre Bank weiterleiten, um die Transaktion zu autorisieren, möglicherweise müssen Sie hier den mit Ihrer Bank vereinbarten zusätzlichen Autorisierungsfaktor nutzen.
Wird die Transaktion von Stripe bestätigt, so werden Sie auf die Ticket-Seite der Hertener Löwen zurückgeleitet und können Ihre Eintrittskarten herunterladen. Ihre Kredit- oder Debitkarte wird mit dem Rechnungsbetrag belastet.
Wenn die Abbuchung trotz Bestätigung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen wie mangelnder Kontodeckung scheitert oder Sie der berechtigten Abbuchung der Hertener Löwen widersprechen, so sind Sie verpflichtet, den Hertener Löwen eine Kostenpauschale von 20,00 € zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu zahlen. Die Inrechnungstellung eines darüber hinaus entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.
Wichtig: Bei der Nutzung von Stripe als Zahlungsmethode gelten neben diesen AGB und der Datenschutzerklärung der Hertener Löwen die AGB und Datenschutzerklärung der Firma Stripe, die auf deren Webseite eingesehen werden können.
§ 11d PayPal
Bei dieser Zahlungsmethode benötigen Sie ein Nutzerkonto bei der Firma
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
22 – 24 Boulevard Royal
L–2249 Luxembourg
Luxemburg
Internetseite: https://www.paypal.com/
– im Folgenden als „PayPal“ bezeichnet –
zur Abwicklung der Transaktion.
Bei Auswahl dieser Zahlungsmethode werden Sie beim Abschluss des Bestellprozesses auf die Webseite von PayPal weitergeleitet, wo Sie sich in Ihrem Konto anmelden und die Zahlung genehmigen müssen.
PayPal wird den Rechnungsbetrag von Ihrem dortigen Guthaben abziehen oder Ihr bei PayPal hinterlegtes Zahlungsmittel belasten. Sie werden dann auf die Ticket-Seite der Hertener Löwen zurückgeleitet und können Ihre Eintrittskarten herunterladen.
Wenn die Abbuchung trotz Bestätigung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen wie mangelnder Kontodeckung scheitert oder Sie der berechtigten Abbuchung der Hertener Löwen widersprechen, so sind Sie verpflichtet, den Hertener Löwen eine Kostenpauschale von 20,00 € zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu zahlen. Die Inrechnungstellung eines darüber hinaus entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.
Wichtig: Bei der Nutzung von PayPal als Zahlungsmethode gelten neben diesen AGB und der Datenschutzerklärung der Hertener Löwen die AGB und Datenschutzerklärung der Firma PayPal, die auf deren Webseite eingesehen werden können.
§ 12 Verlegung und Absage der Veranstaltung
Veranstaltungen werden erst dann auf der Ticket-Seite der Hertener Löwen buchbar, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die Veranstaltung wie angeboten stattfinden wird. Sollte jedoch aus unvorhersehbaren Gründen eine Verlegung oder Absage nötig sein, so gilt das Folgende:
Im Fall der zeitlichen Verlegung der Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, die Eintrittskarte zu behalten und am neuen Datum die Veranstaltung zu besuchen oder die Eintrittskarte kostenlos zu stornieren. In so einem Fall werden die Hertener Löwen Sie unter der bei der Buchung angegebenen E-Mail-Adresse kontaktieren und das weitere Vorgehen erläutern.
Wird eine Veranstaltung am selben Tag um bis zu zwei Stunden nach hinten verschoben, beispielsweise aufgrund einer verspäteten Anreise der Gastmannschaft, gilt dies nicht als zeitliche Verlegung der Veranstaltung.
Wird die Veranstaltung an einen anderen Ort verlegt, beispielsweise da die reguläre Spielstätte nicht nutzbar ist, so sind die Hertener Löwen berechtigt, bei niedrigerer Zuschauerkapazität der Ersatzspielstätte einen Teil der Eintrittskarten und/oder eventuelle Zusatzleistungen zu stornieren, der Kaufpreis wird dabei unverzüglich erstattet.
Wird die Veranstaltung ersatzlos abgesagt, beispielsweise aufgrund des Rückzuges oder des Ausschlusses der Gastmannschaft aus dem Wettbewerb, werden die Hertener Löwen Sie unter der bei der Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse informieren und den Kaufpreis der Eintrittskarten unverzüglich erstatten.
§ 13 Stornierung von Eintrittskarten
Eine Stornierung von Eintrittskarten ist in der Regel nicht möglich, Ausnahmen sind im Ticket-Shop bei der jeweiligen Veranstaltung aufgeführt. Die Stornierung ist dann nur innerhalb der dort angegebenen Frist möglich. Zur Durchführung der Stornierung ist die Buchung im Ticket-Shop über das eigene Kundenkonto oder den Link in der Buchungsbestätigung aufzurufen, unten in der Buchungsübersicht findet sich dann die Storno-Funktion.
Im Falle der Verhinderung des Ticketinhabers, bspw. aufgrund von Krankheit, kann eine Kulanzregelung im Einzelfall möglich sein, ein Anspruch darauf besteht aber nicht.
§ 14 Ausschluss des Widerrufsrechts
Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Freizeitbetätigung mit bestimmtem Termin. Gemäß Artikel 16 Buchstabe l der Richtlinie 2011/83/EU⁴ über die Rechte der Verbraucher und § 312g (2) Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht für den Kauf von Eintrittskarten daher KEIN Widerrufsrecht. Ein einmal abgeschlossener Kauf von Eintrittskarten ist rechtsverbindlich.
Unabhängig davon bestehen die Rechte zur Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB) und wegen falscher Übermittlung (§ 120 BGB) weiter. Wenn Sie in Ihrer Bestellung nach dem Abschluss einen Fehler bemerken, so melden Sie sich bitte unverzüglich (§ 121 BGB) bei den Hertener Löwen unter tickets@hertener-loewen.de.
⁴ Vollständiger Titel: Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
§ 15 Dauerkarten
- Dauerkarten erlauben den Eintritt zu einer Reihe von Veranstaltungen gegen eine einmalige Zahlung. In der Regel sind dies die Hauptrunden-Spiele des jeweiligen Wettbewerbs. Spiele der Endrunde („Play-Offs“) sowie eines Pokal-Wettbewerbs sind NICHT inbegriffen. Die Details sind beim Verkauf der jeweiligen Dauerkarte angegeben.
- Abweichend von Einzel-Eintrittskarten ist zum Erwerb einer Dauerkarte ein kostenloses Nutzerkonto im Ticket-Shop der Hertener Löwen erforderlich. Die Dauerkarte wird für die Dauer der Saison dort als Nutzerstatus hinterlegt. Die Software des Ticket-Shops bezeichnet dies als „Mitgliedschaft“. Eine derartige „Mitgliedschaft“ im Ticket-Shop hat keinerlei Zusammenhang zu einer Vereinsmitgliedschaft bei den Hertener Löwen e. V. Der Erwerb einer Dauerkarte ist KEIN Aufnahmeantrag gemäß § 3 (5) der Vereinssatzung und verschafft keine Mitgliedschaftsrechte im Verein und keine Stimmrechte auf der Mitgliederversammlung. Eine gleichwohl bestehende Mitgliedschaft im Verein bleibt durch den Erwerb der Dauerkarte selbstverständlich unberührt. Der Nutzerstatus als Dauerkarten-Inhaber ermöglicht es den Hertener Löwen, exklusive Angebote für die Dauerkarten-Inhaber bereitzustellen, bspw. ein Vorkaufsrecht auf Eintrittskarten für eine Endrunde. Ein Anspruch auf solche Angebote besteht jedoch nicht.
- Bei Dauerkarten können Rabatte für gewisse Gruppen gemäß § 7 angeboten werden. Die Nachweispflicht gilt dann auf jeder Veranstaltung, für die die Dauerkarte gültig ist. Fällt der Grund für den Rabatt während der Laufzeit der Dauerkarte weg, so können die Hertener Löwen den Anteil des Differenzbetrages zur nicht-rabattierten Dauerkarte verlangen, der dem Verhältnis der Zahl der Veranstaltungen nach Wegfall des Rabattgrundes zur Gesamtzahl der Veranstaltungen entspricht.
- Der Ausschluss des Widerrufsrechts gemäß § 14 gilt auch für Dauerkarten, da es sich auch hier um Freizeitbetätigungen mit – mehreren – bestimmten Terminen handelt. In der Regel gewähren die Hertener Löwen jedoch auf freiwilliger Basis die Möglichkeit zur kostenlosen Stornierung bis zu einem gewissen Termin, dies ist beim Verkauf der jeweiligen Dauerkarte angegeben. Die Stornierung kann im Ticket-Shop im Kundenkonto oder über den Link aus der Bestellbestätigung vorgenommen werden.
- Sollte ein Dauerkarten-Inhaber Anlass zu einer Verweisung von einer Veranstaltung gemäß § 5 (1) geben und die Gefahr bestehen, dass er ein solches Verhalten auf zukünftigen Veranstaltungen wiederholt, so können die Hertener Löwen die Dauerkarte einziehen bzw. sperren und den Inhaber von weiteren Veranstaltungen ausschließen. Der Preis für die Dauerkarte wird in diesem Fall nicht zurückerstattet und ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
§ 16 Basketball-Camps, Kita-Olympiade, Schul-Liga
Bei den als „Camp“ bezeichneten Veranstaltungen der Hertener Löwen sowie für die Kita-Olympiade und die Schul-Ligen der Hertener Löwen gelten die folgenden Sonderregelungen, die den Bestimmungen in den anderen Teilen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen:
1. Anmeldung
Abweichend von § 6 ist eine Anmeldung nur innerhalb der angegebenen Anmeldefrist und nur per Internet möglich und nicht auf der Veranstaltung selbst. Eintrittskarten werden für das Camp, die Kita-Olympiade und die Schul-Ligen nicht ausgestellt, statt dessen werden die Angemeldeten in der Teilnehmerliste erfasst. Es können aber digitale Teilnehmer-Ausweise zur automatisierten Anwesenheitsprüfung ausgestellt werden. Ein angemeldeter Teilnehmer kann jedoch auch dann mitwirken, wenn er seinen Teilnehmer-Ausweis nicht vorzeigen kann.
Mit Zusendung der Buchungsbestätigung durch die Hertener Löwen kommt der Vertrag zustande. Der Ausschluss des Widerrufsrechts gemäß § 14 gilt auch für die Basketball-Camps. Auf freiwilliger Basis ist die kostenlose Stornierung der Anmeldung bis zum jeweiligen Ende der Anmeldefrist möglich. Die Stornierung kann im Ticket-Shop im Kundenkonto oder über den Link aus der Bestellbestätigung vorgenommen werden. Sollte es dabei ein Problem geben, ist die Stornierung auch per E-Mail an tickets@hertener-loewen.de möglich.
Eine Stornierung nach Ablauf der Anmeldefrist kann im Einzelfall auf Kulanzbasis möglich sein, ein Anspruch darauf besteht aber nicht. In jedem Fall sind bei einer Stornierung nach Ablauf der Anmeldefrist die den Hertener Löwen bereits entstandenen Kosten zu erstatten.
Bei kostenfreien Veranstaltungen (Kita-Olympiade, Schul-Liga) sind eine Stornierung der Anmeldung und ein Abbruch der Teilnahme jederzeit kostenfrei möglich.
Die Teilnahme ist in der Regel auf gewisse Geburtsjahrgänge beschränkt, diese sind auf der jeweiligen Anmeldeseite ausgewiesen.
2. Leistungsumfang
Camps finden normalerweise an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen über den jeweils angegebenen Zeitraum statt. Während dieser Zeit übernehmen die Hertener Löwen die Betreuung der Kinder. Es ist nicht erforderlich, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten ständig anwesend sind, aber sie sollten jederzeit erreichbar und in der Lage sein, das Kind auch kurzfristig abzuholen.
Der weitere Leistungsumfang im Hinblick auf das angebotene Training, die Verpflegung und weitere Aktivitäten wird auf der Anmeldeseite des jeweiligen Camps aufgeführt.
Die Kita-Olympiade und die Schul-Ligen finden an mehreren, über das Schuljahr verteilten Tagen statt. Auch hier müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten nicht ständig anwesend sein, sollten aber erreichbar sein und das Kind falls nötig abholen können.
3. Zutritt zur Veranstaltung
Die Ausweispflicht gemäß § 8 wird auf Basketball-Camps, die Kita-Olympiade und die Schul-Ligen nicht angewendet.
4. Zahlung
Als Zahlungsmethode ist beim Camp nur die SEPA-Lastschrift oder die Banküberweisung möglich, sofern beim Anmeldevorgang nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Sollte dies im Einzelfall zu Problemen führen, so werden sich die Hertener Löwen bemühen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Bei Überweisung ist der Rechnungsbetrag bis zum Ende der Anmeldefrist zu zahlen, bei Fristversäumnis sind die Hertener Löwen auch ohne Mahnung zur Stornierung der Anmeldung berechtigt.
5. Verhalten auf der Veranstaltung
Die Teilnehmer des Camps, der Kita-Olympiade und der Schul-Ligen sind keine Zuschauer im Sinne dieser AGB und dürfen die ihnen jeweils zugewiesene Umkleide und die Kabinengänge benutzen, dies gilt auch für deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte.
Das Fotografieren und Filmen auf dem Camp, bei der Kita-Olympiade und der Schul-Liga ist Teilnehmern, deren Eltern und Zuschauern nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Abgebildeten gestattet.
Die Teilnehmer müssen reguläre Sportkleidung und Sportschuhe tragen bzw. mitbringen und sich vor Ort umziehen. Ketten, Ohrringe, Piercings, sonstige Schmuckstücke und vergleichbare Gegenstände sollten zu Hause bleiben und sind sonst auf der Veranstaltung abzulegen, da sie ein Verletzungsrisiko erzeugen.
Brillen, Schienen und andere medizinisch notwendige Gegenstände sind erlaubt, sollten aber so getragen werden, dass das Verletzungs- und Beschädigungsrisiko möglichst minimiert wird, im Zweifelsfall ist Rücksprache mit dem Trainerteam zu halten.
§ 17 Vertragssprache, anwendbares Recht, Vertragstext und Gerichtsstand
- Der Vertragsschluss ist nur in deutscher Sprache möglich. Englische Übersetzungen der Benutzeroberfläche und des relevanten Teils dieser AGB werden aus Kulanz zur Verfügung gestellt, jedoch sind nur die Angaben in deutscher Sprache rechtsverbindlich.
- Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Der Vertragstext wird bei den Hertener Löwen nicht individuell für jeden Vertragsschluss gespeichert. Sie erhalten jedoch eine Kopie der jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anhang im PDF-Format zur E-Mail mit der Bestellbestätigung bzw. mit Ihren Eintrittskarten. Zudem kann der Text jederzeit unter dieser Internetadresse eingesehen werden: https://tickets.hertener-loewen.de/hertener-loewen/gsl2526/page/agb/
- Gerichtsstand ist die Stadt Herten im Bundesland Nordrhein-Westfalen als Sitz der Hertener Löwen, wenn der Käufer der Eintrittskarten nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gehandelt hat. Demgemäß ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Bei Verbrauchern richtet sich der Gerichtsstand nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung. Hat der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist die Stadt Herten als Sitz der Hertener Löwen nicht-ausschließlicher Gerichtsstand.
- Erfüllungsort ist der Ort, an dem die jeweilige Veranstaltung stattfindet, dieser ist bei jeder einzelnen Veranstaltung mit Adressangabe ausgewiesen.
§ 18 Haftungsbeschränkung
- Die Hertener Löwen haften für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die Haftungsbeschränkung gemäß Absatz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Hertener Löwen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (bspw. haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, Ordnungsdienst) beruhen.
- Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer Kardinalpflicht (d. h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen.
- Bei den Veranstaltungen gibt es keine bewachte Garderobe, an der Jacken, Rucksäcke u. ä. abgegeben werden könnten. Sofern Gegenstände bspw. am Sitzplatz verbleiben, während der Besitzer sich anderweitig im Gebäude aufhält, so geschieht dies auf eigene Gefahr. Dies gilt analog für Gegenstände von Camp-Teilnehmern (siehe § 16), die in der Umkleide oder anderswo in der Halle oder im Gebäude liegen bleiben.
§ 19 Hinweise gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die Europäische Union informiert hier über verbraucherrechtliche Streitigkeiten und alternative Streitbeilegungsverfahren: https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/consumers-dispute-resolution/index_de.htm.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Schlussbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden bei Personen- und Funktionsbezeichnungen zur besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum, alle Bestimmungen gelten selbstverständlich geschlechtsunabhängig für alle.
- Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Hertener Löwen sowie die Mitarbeiter des von den Hertener Löwen beauftragten Ordnungsdienstes („Security“) sind von den Verboten und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen befreit, soweit dies im Rahmen ihrer Tätigkeit erforderlich ist.