Ausweispflicht

Die elektronische Eintrittskarte ist letztlich nur eine PDF-Datei, die beliebig kopiert werden kann. Daher werden die elektronischen Eintrittskarten personalisiert und jeder Inhaber einer elektronischen Eintrittskarte muss beim Vest-Cup 2025 ein auf ihn ausgestelltes gültiges Ausweisdokument mitführen.

Es werden folgende Dokumente akzeptiert – nur in nicht-elektronischer Form:

  • EU/EWR/EFTA-Staatsangehörige ab 16 Jahren: Personalausweis, EU/EWR-Führerschein¹ oder Reisepass
  • EU/EWR/EFTA-Staatsangehörige unter 16 Jahren: Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis mit Lichtbild, Gesundheitskarte mit Lichtbild
  • Drittstaatsangehörige: Reisepass, Aufenthaltstitel oder -karte eines EU/EWR-Staates² oder EU/EWR-Führerschein¹
  • Drittstaatsangehörige unter 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland: Reisepass, Aufenthaltstitel oder -karte eines EU/EWR-Staates², Schülerausweis mit Lichtbild oder Gesundheitskarte mit Lichtbild
  • Vorläufige Ausweisdokumente und Ausweisersatzdokumente von EU/EWR-Staaten mit Lichtbild

Bei noch nicht schulpflichtigen Kindern kann vom Erfordernis eines Nachweises abgesehen werden.

¹ Führerschein im ID1-Format gemäß der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein.

² Dokument im ID-1- oder ID-2-Format gemäß den einheitlichen Standards der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige.