Gewinnspiel zum Hauptrundenabschluss – Auslobung und Bedingungen

Die Hertener Löwen veranstalten zum letzten Spiel der ProB-Hauptrunde 2025/2026 am 28. März 2026 ein Gewinnspiel unter allen Käufern von Eintrittskarten für das Spiel im Vorverkauf und allen Käufern von Dauerkarten.

Verlost werden eine Autogrammkarte von Donald Williams (North Carolina Tar Heels) mit Original-Unterschrift und zwei Block-A-Eintrittskarten für das Heimspiel der Hertener Löwen im Achtelfinale der ProB-Playoffs 2025/2026.

Bedingungen

Hier sind die ausführlichen Bedingungen für das Gewinnspiel:

§ 1 Veranstalter

Veranstalter ist der Verein

Hertener Löwen e. V.

Karlsbader Straße 17

45699 Herten

Weitere Infos zum Verein und zur Kontaktaufnahme finden sich hier: https://hertener-loewen.de/impressum

§ 2 Teilnahme

(1) Die Inhaber aller Dauerkarten der Hertener Löwen für die Saison 2025/2026 und aller im Vorverkauf über den Internet-Ticket-Shop der Hertener Löwen für das Heimspiel am 28. März 2026 erworbenen Eintrittskarten nehmen an der Verlosung teil, soweit nicht einer der nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe zutrifft. Daraus folgt auch, dass die Inhaber der an der Abendkasse erworbenen Eintrittskarten nicht teilnahmeberechtigt sind.

(2) Eine separate Anmeldung zu der Verlosung ist nicht erforderlich.

(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

(4) Die Inhaber kostenloser Eintrittskarten und kostenloser Dauerkarten sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(5) Nicht-personalisierte Eintrittskarten und Dauerkarten, die statt auf den Namen einer natürlichen Person auf eine bestimmte Funktion oder eine Gruppe bzw. ein namentlich nicht genanntes Mitglied einer Gruppe ausgestellt sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(6) Teilnahmeschluss ist das Ende des Vorverkaufs am 28. März 2026 um 12:00 Uhr.

(7) Werden mehrere Tickets unter Angabe des selben Namens erworben – was laut § 8 der Ticket-AGB eigentlich unzulässig ist –, so ist nur eine der Eintrittskarten teilnahmeberechtigt, um die Chancengleichheit unter allen Teilnehmern zu wahren.

(8) Wer nach Absatz 1 teilnahmeberechtigt ist, aber nicht am Gewinnspiel teilnehmen möchte, kann durch Mitteilung an tickets@hertener-loewen.de auf die Teilnahme am Gewinnspiel verzichten.

§ 3 Gewinn

(1) Verlost werden eine Autogrammkarte von Donald Williams (North Carolina Tar Heels) mit Original-Unterschrift und zwei Block-A-Eintrittskarten für das Heimspiel der Hertener Löwen im Achtelfinale der ProB-Playoffs 2025/2026. Dieses Heimspiel wird aller Voraussicht nach am Freitag, dem 17. April 2026 um 20:00 Uhr in der Rosa-Parks-Halle Herten stattfinden, zum jetzigen Zeitpunkt kann dieses Datum jedoch nicht zu 100 % garantiert werden.

(2) Die unter Absatz 1 aufgeführten Preise bilden einen einheitlichen Gewinn, es wird also nur genau ein Gewinner ausgelost, der alle Preise erhält.

§ 4 Ziehung des Gewinners

(1) Der Gewinner wird durch zufällige elektronische Auslosung unter allen Teilnehmern unter Verwendung des Zufallsgenerators auf random.org (echter Zufall basierend auf atmosphärischem Rauschen) gezogen.

(2) Der Gewinner wird in der 2. Viertelpause (zwischen 3. und 4. Viertel) des Heimspiels der Hertener Löwen am 28. März 2026 bekanntgegeben.

(3) Ist der Gewinner anwesend, kann er den Gewinn unter Vorlage der Eintrittskarte bzw. Dauerkarte nach dem Spiel bei der anschließenden Pressekonferenz abholen.

(4) Ist er nicht anwesend, wird er per E-Mail an die bei der Bestellung der Dauer- bzw. Eintrittskarte angegebene Adresse benachrichtigt.

(5) Sollte sich der Gewinner innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung, die mindestens einmal wiederholt werden wird, nicht melden, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos.

§ 5 Ausschluss des Rechtsweges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns sind nicht möglich.

§ 6 Rechtliches

(1) Die Hertener Löwen haften für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Die Haftungsbeschränkung gemäß Absatz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Hertener Löwen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer Kardinalpflicht (d. h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen.

(4) Die Hertener Löwen haften nicht für technische Störungen, die die Teilnahme am Gewinnspiel vereiteln könnten, wie bspw. ein Ausfall des Ticket-Shops.

(5) Für das Gewinnspiel gilt ausschließlich deutsches Recht.

(6) Gerichtsstand ist die Stadt Herten im Bundesland Nordrhein-Westfalen als Sitz der Hertener Löwen, wenn der Käufer der Dauerkarte bzw. Eintrittskarte nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gehandelt hat. Demgemäß ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(7) Bei Verbrauchern richtet sich der Gerichtsstand nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung. Hat der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist die Stadt Herten als Sitz der Hertener Löwen nicht-ausschließlicher Gerichtsstand.

(8) Erfüllungsort ist Herten.

(9) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Manipulationsversuchen u. ä. vom Gewinnspiel auszuschließen. Wer gemäß § 5 der Ticket-AGB von der Veranstaltung ausgeschlossen wurde, ist auch vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

§ 7 Datenschutz

(1) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen des Gewinnspiels ist das berechtigte Interesse an der Veranstaltung des Gewinnspiels gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

(2) Den Grundrechten und Interessen der Betroffenen wird dadurch Rechnung getragen, dass die Datenverarbeitung auf die Auslosung und die Nennung des Gewinners beschränkt bleibt. Für das Gewinnspiel werden keine zusätzlichen Daten erhoben, sondern nur die Daten genutzt, die durch den Erwerb der Dauer- bzw. Eintrittskarte sowieso vorliegen.

(3) Zudem werden die Rechte des Gewinners dadurch geschützt, dass bei der öffentlichen Bekanntgabe nur der Vorname, die Bestellnummer (unten links auf der Eintrittskarte zu finden) und ggf. der erste Buchstabe des Nachnamens genannt werden.