Ausweispflicht

Die elektronische Dauerkarte ist letztlich nur eine PDF-Datei, die beliebig kopiert werden kann. Daher werden die elektronischen Dauerkarten personalisiert und jeder Inhaber einer elektronischen Dauerkarte muss bei den Heimspielen ein auf ihn ausgestelltes gültiges Ausweisdokument mitführen.

Es werden folgende Dokumente akzeptiert – nur in nicht-elektronischer Form:

Bei noch nicht schulpflichtigen Kindern kann vom Erfordernis eines Nachweises abgesehen werden.

¹ Führerschein im ID1-Format gemäß der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein.

² Dokument im ID-1- oder ID-2-Format gemäß den einheitlichen Standards der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige.